Arbeit ist Dreh- und Angelpunkt unseres Lebens und neben der Familie ein bestimmender Faktor unseres Wohlbefindens. Häufig ist Arbeit aber die Quelle von Auseinandersetzungen – das ist für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer und Interessenvertreter gleichermaßen unbefriedigend. Wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit Ihrer Unternehmung sind daher zeitnahe, praxisnahe Lösungen, selten langwierige, kostspielige Verfahren.
Wir vertreten Ihre Interessen in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mit dem Fokus auf eine Streitentscheidung, die wirtschaftliches Weiterarbeiten möglich macht.
Wir vertreten Unternehmen, Arbeitnehmer und Interessenvertreter wie Betriebsräte und Personalräte, jedoch stets mit einem hauptsächlichen Blickwinkel auf die betroffenen Arbeitnehmerinteressen.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:
Die Gestaltung von Arbeitsverträgen
Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Arbeitsverträge für Mitarbeiter und Berufsgruppen jeder Art, Dienstverträge für Vorstände und Geschäftsführer, Geschäftsordnungen für Vorstände und Geschäftsführer, arbeitsvertragliche Sondervereinbarungen (Zielvereinbarungen, Erfolgsbeteiligungen, Fortbildungen, Wettbewerbsverbote, Dienstfahrzeuge usw.), Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen, Altersteilzeitvereinbarungen, Arbeitnehmerüberlassung.
Das Betriebsverfassungsrecht
Sozialpläne, Interessenausgleiche, Haustarifverträge und Betriebsvereinbarungen sowie die umfassende Begleitung von Verhandlungen in der Einigungsstelle sowie deren Vorbereitung.
Umstrukturierungen und Betriebsänderungen
Verhandlungen mit dem Betriebsrat, Verhandlungen in der Einigungsstelle, Verhandlungen mit den Behörden, Machbarkeitsstudien, due-dilligence-Prüfungen, Betriebsnachfolge, Betriebsänderung, Arbeitsgerichtliche Vertretung, individualrechtliche Umsetzung.
Tarifrecht
Tarifverträge beim Betriebsübergang, Anwendung von Tarifverträgen und deren Auslegung, Entwurf und Verhandlung von Tarifverträgen, Verbandsaustritt.
Das Recht der Führungskräfte
Besonderheiten (Abschluss des Arbeitsvertrages, Vergütung, Wettbewerbsverbote, Beendigung, Abfindung, Haftungsfragen) sowie Stellung als Vorgesetzte mit Arbeitgeberfunktion, Geschäftsführerverträge.
Prozessvertretung
Vertretung in allen gerichtlichen Auseinandersetzungen vor allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten im gesamten Bundesgebiet und vor dem Bundesarbeitsgericht in allen arbeitsrechtlichen Fragen.