Wir haben uns dafür entschieden, nicht alles zu machen – was wir machen, wollen wir dafür auf hohem Niveau für Sie erledigen.
Z, das allgemeine Zivilrecht, ist selbstverständlich und die Basis des anwaltlichen Handelns. Unser eindeutiger Schwerpunkt liegt aber im A, im Arbeitsrecht. Dort übernehmen wir Mandate in allen denkbaren arbeitsrechtlichen Fallgestaltungen. Weitere Schwerpunkte finden Sie auf diesen Seiten.
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